PLANVERFAHREN

Planung, Koordination und Einleitung strategischer Insolvenz

Mit dem Instrument der Eigenverwaltung (§ 270a InsO) und dem sog. Schutzschirm (§ 270b InsO) hat der Gesetzgeber neue, bisher nicht vorgesehene Wege in die Insolvenz, durch die Insolvenz und vor allem aus der Insolvenz beschritten.

Dabei kommen insbesondere auf den Insolvenzschuldner (Unternehmer bzw. dessen Geschäftsführung) Verantwortlichkeiten und damit auch Haftungsrisiken zu. Andererseits besteht erstmals die Option des Erhalts und der Fortführung des Unternehmens auch nach der Insolvenz.

Es gilt daher, die mitunter konkurrierenden Interessen des Schuldners einerseits und der Gläubiger andererseits zu vereinen und das Unternehmen mithilfe der Instrumente der InsO zu restrukturieren. Ein solcher Restrukturierungsprozess im Insolvenzverfahren bedarf daher einer gründlichen und strukturierten Vorbereitung und Planung, damit der Zeitraum des Insolvenzverfahren ( i.d.R. 3 Monate vorläufiges Insolvenzverfahren, anschließend 3 bis 6 Monate eröffnetes Insolvenzverfahren) bestmöglich für die Sanierung des Unternehmens genutzt werden kann.

 

Operative und kaufmännische Führung

Im Insolvenzverfahren erfordert die operative und kaufmännische Führung höchstes Augenmerk. Es gilt neben der Beachtung aller insolvenzrechtlichen Vorgaben (Stichwort Gläubigerausschuss, Gläubigerrechte, Finanzierungspartner, Insolvenzgeld, Versicherungsschutz, Tabellenforderungen, Masseverbindlichkeiten, Dual Trac, etc.) insbesondere auch die kaufmännische Steuerung des Unternehmens zu beherrschen. Denn mit dem Insolvenzantrag werden die Gläubiger (Lieferanten, Leasingpartner, Banken, Vermieter, etc.) in aller Regel ihre Zahlungsbedingungen umstellen. Die Folge ist ein erhöhter Liquiditätsbedarf – dieser Antagonismus muss beherrscht werden, wenn die Sanierung unter Insolvenzschutz gelingen soll.

 

Insolvenzrechtliche Begleitung

Insolvenzen sowie auch Krisen sind ein Bestandteil des Wirtschaftslebens. Allerdings werden nur 5 % der Insolvenzverträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt. Warum ist das so? Nach wie vor gilt das Stigma des Versagens im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Aktive und rechtzeitige Beratung können dazu genutzt werden, um solch eine Krise zu vermeiden oder als Chance für einen Neustart dienen.

Nur die frühzeitige Erkennung der Krise eröffnet die Möglichkeit zum frühzeitigen Handeln - CONVINCO steht den Unternehmern dabei von dem ersten Beratungsgespräch über die Feststellung der Insolvenzreife des Unternehmens, den Insolvenzantrag und dann natürlich die Begleitung durch das Insolvenzverfahren zur Verfügung.